Persönliche Begleitung

Reisen stellen auch für Thalidomid-betroffene Menschen eine wichtige Möglichkeit dar, um beispielsweise Freunde und Familie zu besuchen, Neues zu Erleben und den Alltag einmal hinter sich zu lassen. Für Betroffene kann auch schon der Spaziergang in den Ort eine Herausforderung darstellen. Deshalb unterstützen wir Reisen und andere außerhäusliche Aktivitäten, indem wir das Honorar für eine Begleitperson, bis zu einem Maximum von 336 Stunden, übernehmen.  

Die Folgeschäden mit denen betroffene Menschen jeden Tag umgehen müssen, sind für viele MedizinerInnen Neuland. Damit Sie die Möglichkeit und Zeit haben sich von FachexpertInnen behandeln zu lassen, übernehmen wir für bis zu 3 Tage pro Jahr das Honorar für eine persönliche Begleitung bei einem Besuch eines der zehn deutschen Contergan-Kompetenzzentren.

Illustration, die einen Koffer mit Gepäckanhänger zeigt.

Sie möchten die Persönliche
Begleitung beantragen?

Illustration, die eine teilweise abgehakte Checkliste auf einem Klemmbrett zeigt.

Voraussetzungen:

  • Sie sind von der Conterganstiftung anerkannt.
  • Voraussetzung für die Kostenübernahme einer persönlichen Begleitung sind die Merkzeichen
    • außerordentlich gehbehindert (aG) oder
    • erheblich gehbehindert (G) und hilflos (H) mit einem Behinderungsgrad von 100% oder
    • Blindheit (Bl) oder
    • Gehörlosigkeit (Gl) oder
    • Sie sind Besitzer eines blauen Parkausweises.

Vorgehen:

  • Im ersten Schritt senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zu. Diesen schicken wir Ihnen auch gerne auf Anfrage per Post oder E-Mail zu.
  • Bei Erstanfrage wird zusätzlich eine Kopie des SB-Ausweises bzw. des Parkausweises benötigt
  • Mit Ausnahme der Eltern und Kinder, sowie der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner können alle Personen eine Begleitung übernehmen.
  • Nach Beendigung der Reise bzw. außerhäuslichen Aktivität wird von der Begleitperson das ausgefüllte Abrechnungsformular eingereicht.
Illustration, die einen Ablaufplan zeigt.
  • Der zugesagte Betrag wird am Ende des Monats an die Begleitperson überwiesen.
  • Die Begleitperson ist selbst für die eventuell anfallenden Sozialversicherungsabgaben und Steuerzahlungen verantwortlich.

Darüber hinaus übernehmen wir für alle von der Conterganstiftung anerkannten Personen bei Besuch eines Contergan-Kompetenzzentrums das Honorar für eine Begleitperson für bis zu 3 Tage. Auch hier möchten wir Sie um einen ausgefüllten Antrag vor Beginn der Maßnahme bitten.

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Ergänzend zu den etablierten nationalen Programmen unterstützen wir Betroffene durch individuelle Lösungen. Uns ist wichtig, Ihre individuellen Bedarfe zu verstehen und Sie dort zu unterstützen, wo diese am dringendsten sind. Das Herzstück unserer Arbeit sind Hilfen, die das Leben im eigenen Zuhause erleichtern, die Kontakte mit anderen Menschen fördern oder die Ausübung von Tätigkeiten ermöglichen. Wir hören Ihnen zu, suchen den Austausch und sind offen für Fragen und Anregungen. Kontaktieren Sie uns gerne.
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