Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst möchten wir allen Lesern ein gesundes und glückliches neues Jahr 2026 wünschen!
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über unser bestehendes Unterstützungsangebot sowie über Neuerungen informieren. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Informationen mit Ihren Mitgliedern und anderen Personen in Ihrem Netzwerk teilen, damit möglichst viele Betroffene erreicht werden können und umfassend informiert sind.
Die Grünenthal-Stiftung konzentriert ihre Unterstützung weiterhin auf die Finanzierung spezifischer Bedarfe sowie die Förderung bei Aktivitäten außer Haus.
Persönliche Begleitung
Wir wollen mit unserem Angebot Ihre Möglichkeiten erweitern, Aktivitäten mit einer Begleitperson, die über Ihren engsten Familienkreis hinausgeht, wahrzunehmen. Aus vielen Gesprächen und persönlichen Begegnungen wissen wir, dass dieses Projekt von Ihnen sehr geschätzt wird und kontinuierlich an Bedeutung gewinnt. Vor diesem Hintergrund bauen wir für das Jahr 2026 das Angebot aus: Wir übernehmen die Kosten für eine Begleitperson für bis zu 17 Tage beziehungsweise insgesamt 408 Stunden - statt wie bisher für maximal 14 Tage. Der Vergütungssatz pro Stunde liegt bei € 14,00. Somit beträgt die maximale Unterstützung€ 5.712. Dieses Angebot gilt für Betroffene mit
- einem blauen Parkausweis bzw.
- den Merkzeichen aG oder B + H mit jeweils 100% oder GI im Behindertenausweis oder Menschen, die stark sehgeschädigt (Merkzeichen BI) sind.
Darüber hinaus können alle Betroffenen, die eines der Contergan-Kompetenzzentren in Deutschland aufsuchen, für bis zu drei zusätzliche Tage eine Begleitung in Anspruch nehmen. Eltern und Kinder der Betroffenen sowie Personen, die im selben Haushalt leben, sind von der Vergütung ausgeschlossen. Eine finanzielle Unterstützung der Begleitung durch Schwiegertöchter, Schwiegersöhne und Geschwister ist hingegen weiterhin möglich.
Spezifische Bedarfe
Die grundlegenden Förderkriterien bleiben unverändert:
- Die maximale Unterstützung beträgt weiterhin € 27.000 für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Hierbei wird die im Vorjahr bewilligte Unterstützung mit der Förderung des laufenden Jahres zusammengerechnet.
- Den Umbau von Badezimmern unterstützen wir mit einem Betrag von bis zu € 16.000.
- Die Anschaffung einer Küche unterstützen wir mit einem Betrag von bis zu € 11.000.
- Pro Jahr setzen wir weiterhin einen Eigenanteil in Höhe von € 5.000 an. Hintergrund für diesen Eigenanteil sind die Zahlungen der Conterganstiftung aus dem Fonds für spezifische Bedarfe, die jährlich im Januar ausgezahlt werden. Der Sockelbetrag, der unabhängig vom Grad der Schädigung ausgezahlt wird, beträgt rund € 5.000. Sollten Sie im laufenden Jahr mit erhöhten behinderungsbedingten Mehrkosten rechnen, besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil entsprechend zu reduzieren. Zu diesen Mehrkosten zählen beispielsweise Ausgaben für Physiotherapie oder andere medizinische Leistungen, selbst zu tragende Kosten für Haushaltshilfen oder Assistenzleistungen. In diesem Fall bitten wir um eine formlose Übersicht der zu erwartenden Kosten, damit wir Ihren Antrag entsprechend prüfen können.
- Der vorgenannte Eigenanteil gilt nicht für unsere Unterstützung bei Fahrzeugumbauten, Kosten für Operationen und Hilfsmittel sowie Küchen- und Badanpassungen.
- Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Anfragen mit einem Fördervolumen ab € 1.000 bearbeiten können.
- Bei besonders kostenintensiven Fahrzeugumbauten können Sie eine Unterstützung von bis zu € 54.000 erhalten. In diesem Fall verlängert sich der Zeitraum bis zur nächsten möglichen Förderung auf vier Jahre. Wenn beispielsweise im Jahr 2026 eine Unterstützung in Höhe von € 54.000 für einen PKW-Umbau bewilligt wird, kann eine erneute Anfrage ab dem Jahr 2030 erfolgen.
- Bei der Berechnung der behinderungsbedingten Sonderausstattung bei der Anschaffung eines PKW wird ein Pauschalbetrag von 20% des Fahrzeugpreises erstattet, bis zu einem Maximalbetrag von€ 10.000. Bei einem Fahrzeugpreis von€ 40.000 entspricht dies einer Unterstützung von € 8.000. Ab einem Fahrzeugpreis von € 50.000 greift der maximale Förderbetrag von€ 10.000.
Weitere Informationen, Antragsunterlagen sowie die Möglichkeit zur Online-Antragstellung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.grunenthal-stiftung.com.
Darüber hinaus arbeitet die Grünenthal-Stiftung zusammen mit dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. weiterhin am "Ort des Wissens", einer digitalen Wissensplattform, die dem Austausch von Wissen und der Vernetzung dienen soll. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich sehr gerne an Herrn Hermes wenden.
Auch im Jahr 2026 ist uns der persönliche Austausch mit Ihnen ein großes Anliegen. Wir freuen uns auf den fortlaufenden Dialog und auf Ihr Feedback - sowohl positiv als auch konstruktiv. Nur so können wir Ihre sich verändernden Bedarfe frühzeitig erkennen und unsere Angebote entsprechend weiterentwickeln. Wenn Sie eine Veranstaltung planen und sich vorstellen können, dass Vertreter der Grünenthal-Stiftung vor Ort für Informationen und Gespräche zur Verfügung stehen, sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Grünenthal-Stiftung zur Unterstützung von Thalidomidbetroffenen