Autoumbauten

Wir haben gelernt, dass das eigene Auto für Thalidomid-betroffene Menschen besonders wichtig ist. Denn es ermöglicht selbständige Mobilität und die Teilhabe am sozialen Leben. Für eine eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr sind für Betroffene oft kostspielige und umfangreiche Umbauten am Fahrzeug nötig. Unsere Stiftung unterstützt bei der Finanzierung dieser Umbauten oder einer erweiterten Sonderausstattung wie beispielsweise den Einbau von Kameras, die einen guten Überblick über den Straßenverkehr ermöglichen und körperliche Entlastung bezüglich Drehbewegungen des Kopfes schaffen. Eine weitere Hilfe stellt ein ausziehbares Lenkrad mit integrierten Funktionselementen dar, das sich auch mit verkürzten Armen bedienen lässt. Eine elektrische Heckklappe erleichtert den Zugang zum Kofferraum. Sprachassistenten und Sensoren können viele Griffe am Armaturenbrett ersetzen und somit auch die Konzentration auf das Fahren erhöhen.

Um Förderungen möglichst unbürokratisch und einfach zu gestalten, bieten wir eine direkte Kostenübernahme von individuellen Sachleistungen an.

Eine Illustration, die ein Auto auf einer Hebebühne zeigt.

Sie möchten Hilfen für Wohnraum
oder Auto beantragen?

Eine Illustration, die eine teilweise abgehakte Checkliste zeigt.

Voraussetzungen:

  • Sie sind von der Conterganstiftung anerkannt.
  • Andere Institutionen wie Krankenkasse, Pflegeversicherung, Sozialamt, Integrationsamt oder Rentenversicherung sind nicht verpflichtet, die betreffenden Kosten zu übernehmen.
  • Sie lassen uns einen Kostenvoranschlag und einen ausgefüllten Fragebogen zukommen. Auf Anfrage schicken wir Ihnen diesen auch gerne per Post oder E-Mail zu.
Eine Illustration, die einen Ablaufplan zeigt.

Vorgehen:

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder Post unter Angabe des Bearbeitungszeitraums.
  • Für eventuelle Fragen nehmen wir telefonisch oder schriftlich Kontakt mit Ihnen auf. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren bevorzugten Kommunikationsweg mit.
  • Ihre Anfrage wird anonymisiert unserem Entscheidungsgremium der Stiftungskommission vorgelegt. 
  • Nach der Sitzung der Stiftungskommission werden Sie schriftlich über die Entscheidung informiert. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch vorab Auskunft.
  • Bei positiver Rückmeldung wird der Auftrag von Ihnen vergeben und wir erhalten vom ausführenden Unternehmen eine Kopie der auf Sie ausgestellten Rechnung über die Leistung.
  • Der zugesagte Betrag wird nach Erhalt der Rechnung direkt an das entsprechende Unternehmen überwiesen.

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Ergänzend zu den etablierten nationalen Programmen unterstützen wir Betroffene durch individuelle Lösungen. Uns ist wichtig, Ihre individuellen Bedarfe zu verstehen und Sie dort zu unterstützen, wo diese am dringendsten sind. Das Herzstück unserer Arbeit sind Hilfen, die das Leben im eigenen Zuhause erleichtern, die Kontakte mit anderen Menschen fördern oder die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ermöglichen. Wir hören Ihnen zu, suchen den Austausch und sind offen für Fragen und Anregungen. Kontaktieren Sie uns gerne.
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Eine Illustration, die einen Brief und ein Smartphone zeigt.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.

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