Unterstützungsangebote der Grünenthal-Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wünschen Ihnen, allen Mitgliedern Ihrer Verbände sowie deren Familien ein gesundes und schönes neues Jahr.

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir unsere Grüße zum Jahresbeginn nutzen, um unser Unterstützungsangebot und die damit verbundenen Kriterien vorzustellen. Wir bitten Sie herzlich, diese Informationen mit Ihren Mitgliedern und anderen Personen in Ihrem Netzwerk zu teilen, damit sie alle Betroffenen erreichen können.

Die Unterstützung der Grünenthal-Stiftung konzentriert sich auf die Finanzierung von spezifischen Bedarfen und auf die Unterstützung bei Aktivitäten außer Haus.

Durch viele Gespräche mit Ihnen und anderen Betroffenen haben wir gelernt, dass es einen stark ansteigenden Unterstützungsbedarf bei den Themenfeldern „Wohnen" und „Gesundheit" gibt, weshalb wir unser Angebot weiter auf die den Betroffenen so wichtigen Bereiche ausrichten.

Spezifische Bedarfe

Einige der Kriterien in diesem Projekt hatten wir im Jahr 2023 angehoben. Sie bleiben im neuen Jahr unverändert.

  • Die maximale Unterstützung beträgt nun € 27.000 für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Wir addieren dabei die genehmigte Unterstützung des Vorjahrs mit dem aktuellen Jahr.
  • Den Umbau von Badezimmern unterstützen wir mit einem Betrag von maximal € 16.000.
  • Die Anschaffung einer Küche unterstützen wir mit einem Betrag von maximal € 11.000.
  • Pro Jahr setzen wir weiterhin einen Eigenanteil in Höhe von € 5.000 an. Hintergrund für diesen Eigenanteil sind die Zahlungen der Conterganstiftung aus dem Fond für spezifische Bedarfe, die jährlich im Januar ausgezahlt werden. Der Sockelbetrag, der unabhängig vom Grad der Schädigung ausgezahlt wird, beträgt rund€ 5.000. Es besteht aber die Möglichkeit, den Eigenanteil zu reduzieren, falls Sie im aktuellen Kalenderjahr behinderungsbedingte Mehrkosten erwarten. Zu behinderungsbedingten Mehrkosten zählen z.B. Kosten für Gesundheit wie Physiotherapie oder Vergleichbares, Haushaltshilfen oder Assistenz, die selber gezahlt werden muss. Damit wir den Eigenanteil reduzieren können, senden Sie uns bitte eine formlose Übersicht zu den erwarteten Kosten zu.
  • Der vorgenannte Eigenanteil gilt nicht für unsere Unterstützung bei Fahrzeugumbauten, Kosten für Operationen und Zahnsanierungen sowie Küchen- und Badanpassungen.
  • Bitte beachten Sie: wir bearbeiten nur Anfragen ab einem Unterstützungswert von€ 1.000.

Persönliche Begleitung

Wir wollen mit unserem Angebot Ihre Möglichkeiten einer Aktivität mit Begleitung über Ihren engsten Familienkreis hinaus erweitern. Wir werden daher auch in diesem Jahr die Kosten für eine Begleitperson für bis zu 14 Tage - insgesamt 336 Stunden - übernehmen. Der Vergütungssatz pro Stunde wird von € 13,50 auf € 14,00 angehoben. Die maximale Unterstützung beträgt also insgesamt€ 4.704. Dieses Angebot gilt für Personen mit

  • einem blauen Parkausweis bzw.
  • den Merkzeichen aG oder B + H mit jeweils 100% oder GI im Behindertenausweis oder Menschen, die stark sehgeschädigt (Merkzeichen BI) sind.

Alle Betroffenen, die eines der Contergan-Kompetenzzentren in Deutschland aufsuchen, können sich zusätzlich für bis zu drei Tage im Jahr begleiten lassen.

Eltern und Kinder der Betroffenen sowie Personen, die mit den Betroffenen im gleichen Haushalt leben, sind von der Vergütung ausgeschlossen.

Weitere Informationen, Anfrageunterlagen sowie online-Anträge erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.grunenthal-stiftung.com.

Nur im Dialog mit Ihnen können wir weiterhin auf die sich verändernden Bedarfe reagieren. Daher laden wir Sie ein, dass Gespräch mit uns zu suchen, uns Feedback - positiv wie kritisch - zu geben, damit wir unsere Unterstützung auch zukünftig dort anbieten können, wo auch der Bedarf ist.

Abschließend möchten wir auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechenbarkeit von Zahlungen auf die Conterganrente eingehen, denn wir haben hierzu bereits einige Nachfragen erhalten. In diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Zahlungen Dritter an Conterganbetroffene wie bisher auf die Conterganrente angerechnet werden können. Das bedeutet, dass der Betroffene in Summe keinen finanziellen Vorteil durch solche Zahlungen erhalten würde. Nach rechtlicher Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass die Übernahme von Sachleistungen von solchen Anrechnungen nach wie vor ausgeschlossen ist. Somit hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Unterstützungsleistungen unserer Stiftung.

Mit freundlichen Grüßen
Grünenthal-Stiftung zur Unterstützung von Thalidomidbetroffenen

 

Tom Hermes                Susanne Schmitt-Degenhardt                 Patrick Thevis